Steuern · 13. Januar 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die Steuererklärung fürs Einzelunternehmen: was Sie bereithalten
Der Geschäftsgewinn fliesst in Ihre private Steuererklärung. Diese Unterlagen brauchen Sie dafür – und so wird die Übergabe ans Treuhandbüro leicht.
Einzelfirmen zahlen keine eigene Firmensteuer. Der Gewinn wird als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bei Ihnen privat besteuert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Steuererklärung liegt ein Hilfsblatt für Selbständigerwerbende bei.
- Sie tragen Umsatz, Aufwand, Abschreibungen und Privatanteile ein.
- Die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben wird beigelegt.
- AHV-Beiträge der Ausgleichskasse gehören dazu.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Halten Sie am Jahresende bereit:
- Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit ausgewiesenem Jahresgewinn
- Liste der Anlagen mit den Abschreibungen des Jahres
- Aufstellung der Privatbezüge, Privateinlagen und Privatanteile
- AHV-Abrechnung der Ausgleichskasse
- Bank- und Kassenbestand per 31.12., offene Debitoren und Kreditoren
Übergabe ans Treuhandbüro
Exportieren Sie Journal und Jahresübersicht aus Milchbüechli und legen Sie die digitalen Belege bei. Ein vollständiges Paket spart Rückfragen – und Rückfragen sind Stunden auf der Honorarrechnung.
Quellen & weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.