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Steuern · 13. Januar 2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Steuererklärung fürs Einzelunternehmen: was Sie bereithalten

Der Geschäftsgewinn fliesst in Ihre private Steuererklärung. Diese Unterlagen brauchen Sie dafür – und so wird die Übergabe ans Treuhandbüro leicht.

Einzelfirmen zahlen keine eigene Firmensteuer. Der Gewinn wird als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bei Ihnen privat besteuert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Steuererklärung liegt ein Hilfsblatt für Selbständigerwerbende bei.
  • Sie tragen Umsatz, Aufwand, Abschreibungen und Privatanteile ein.
  • Die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben wird beigelegt.
  • AHV-Beiträge der Ausgleichskasse gehören dazu.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Halten Sie am Jahresende bereit:

  • Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit ausgewiesenem Jahresgewinn
  • Liste der Anlagen mit den Abschreibungen des Jahres
  • Aufstellung der Privatbezüge, Privateinlagen und Privatanteile
  • AHV-Abrechnung der Ausgleichskasse
  • Bank- und Kassenbestand per 31.12., offene Debitoren und Kreditoren

Übergabe ans Treuhandbüro

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Quellen & weiterlesen

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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