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Anlagen · 10. Februar 2026 · 6 Min. Lesezeit

Abschreibungen einfach erklärt: linear oder degressiv?

Warum ein Laptop nicht im Kaufjahr voll in die Kosten geht – und wie Sie zwischen linearer und degressiver Abschreibung wählen.

Eine grössere Anschaffung hält mehrere Jahre. Deshalb verteilt man ihren Aufwand über die Nutzungsdauer – das nennt man Abschreibung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Investitionen ab einer kantonalen Grenze werden aktiviert und abgeschrieben.
  • Linear = gleicher Betrag pro Jahr. Degressiv = fester Prozentsatz vom Restwert.
  • Die ESTV nennt Richtwerte, z. B. 40 % degressiv für EDV und Fahrzeuge.
  • Die Methode einmal wählen und dann konsequent beibehalten.

Aktivieren oder direkt verbuchen?

Kleinanschaffungen dürfen Sie sofort als Aufwand buchen. Ab einem bestimmten Betrag – die Grenze setzt der Kanton, häufig um CHF 1'000 – wird die Anschaffung «aktiviert»: Sie kommt als Anlage in die Bücher und wird über die Jahre abgeschrieben.

Linear oder degressiv

Linear schreiben Sie jedes Jahr den gleichen Betrag ab: CHF 3'000 Laptop, drei Jahre Nutzung, also CHF 1'000 pro Jahr.

Degressiv nehmen Sie einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restwert: 40 % von CHF 3'000 sind CHF 1'200 im ersten Jahr, dann 40 % von CHF 1'800, und so weiter. Am Anfang ist der Abzug grösser, später kleiner.

Richtwerte der ESTV (degressiv)

Aus dem Merkblatt A 1995 für Geschäftsvermögen, als grobe Orientierung:

  • Mobiliar und Einrichtungen: rund 25 %
  • Büromaschinen, EDV, Software: rund 40 %
  • Fahrzeuge aller Art: rund 40 %
  • Bei linearer Abschreibung gilt in der Regel der halbe Satz.

Quellen & weiterlesen

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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