Grundlagen · 24. Februar 2026 · 6 Min. Lesezeit
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: der einfache Einstieg
Wie die vereinfachte Buchführung für kleine Schweizer Betriebe funktioniert – und warum sie für den Start völlig ausreicht.
Wer neu selbständig ist, hört schnell das Wort «Buchhaltung» und denkt an Soll, Haben und Kontenrahmen. Für die meisten kleinen Betriebe reicht die Milchbüechli-Rechnung: eine Spalte rein, eine Spalte raus.
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz dürfen vereinfacht buchführen.
- Sie erfassen Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage per 31.12.
- Jede Buchung braucht einen Beleg; Belege bleiben zehn Jahre aufbewahrt.
- Kein Kontenplan nötig – Klartext genügt.
Was «vereinfacht» konkret heisst
Die vereinfachte Buchführung nach OR Art. 957 Abs. 2 verlangt drei Dinge: eine Aufstellung der Einnahmen, eine Aufstellung der Ausgaben und eine Übersicht der Vermögenslage am Jahresende. Keine Bilanz, keine Erfolgsrechnung, kein Anhang.
Wichtig ist das Bruttoprinzip: Einnahmen und Ausgaben werden je einzeln gebucht und nicht miteinander verrechnet. So bleibt jeder Betrag nachvollziehbar.
Was zur Vermögenslage gehört
Neben den Geldflüssen halten Sie fest, was am 31.12. da ist und was aussteht:
- Bankguthaben und Barkasse
- offene Kundenrechnungen (Debitoren)
- offene Lieferantenrechnungen (Kreditoren)
- Warenvorrat, falls vorhanden
- Anlagen (mit bisherigen Abschreibungen) und Schulden
So fangen Sie sauber an
Eröffnen Sie ein separates Geschäftskonto und wickeln Sie alles Geschäftliche darüber ab. Digitalisieren Sie jeden Beleg sofort und ordnen Sie ihn der Buchung zu. Gleichen Sie das Konto einmal im Monat mit Ihrer Aufstellung ab – dann ist der Jahresabschluss eine Sache von Stunden statt Tagen.
Quellen & weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.