Privatanteile · 27. Januar 2026 · 5 Min. Lesezeit
Privatanteile richtig verbuchen: Auto, Telefon, Homeoffice
Geschäftsmittel privat mitnutzen ist erlaubt – dann wird ein Privatanteil aufgerechnet. Die üblichen Ansätze im Überblick.
Wenn das Geschäftsauto auch am Wochenende fährt oder das Firmenhandy privat klingelt, zieht die Steuer einen Ausgleich ein: den Privatanteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Privatanteil = Gegenstück zum vollen Kostenabzug.
- Für das Geschäftsauto sind pauschal 0,9 % des Kaufpreises pro Monat üblich.
- Telefon, Internet und Homeoffice werden meist pauschal aufgerechnet.
- Ansatz jedes Jahr gleich handhaben.
Geschäftsfahrzeug
Für die private Nutzung eines Geschäftswagens gilt verbreitet ein Pauschalansatz von 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat, mindestens CHF 150.– pro Monat. Alternativ führen Sie ein Bordbuch und rechnen nach effektiven Kilometern ab.
Telefon, Internet, Geräte
Nutzen Sie Anschlüsse und Geräte gemischt, wird ein Teil der Kosten als privat ausgeschieden. Viele Kantone akzeptieren einen Pauschalbetrag pro Jahr; sonst schätzen Sie den privaten Anteil begründet ein.
Arbeitszimmer zu Hause
Ein echtes, ausschliesslich geschäftlich genutztes Arbeitszimmer kann anteilig an Miete und Nebenkosten abgezogen werden. Der Anteil richtet sich nach der Fläche. Das Wohnzimmer mit Laptop auf dem Sofa zählt nicht.
Quellen & weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.