Mehrwertsteuer · 3. Februar 2026 · 6 Min. Lesezeit
MWST-Pflicht ab 100'000 Franken: was das für Sie heisst
Ab welchem Umsatz Sie sich anmelden müssen, welche Abrechnungsmethode wann passt und worauf Sie schon vorher achten.
Unter CHF 100'000 Jahresumsatz sind die meisten kleinen Betriebe von der Mehrwertsteuer befreit. Wer die Grenze erreicht, muss handeln – und zwar rasch.
Das Wichtigste in Kürze
- Massgebend ist der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen.
- Bei Erreichen der Grenze: Anmeldung bei der ESTV innert 30 Tagen.
- Für Vereine mit gemeinnützigem Zweck liegt die Grenze bei CHF 250'000.
- Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz.
Wann die Pflicht beginnt
Sie werden mehrwertsteuerpflichtig, sobald absehbar ist, dass Sie in zwölf Monaten CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen. Bei einer Neugründung zählt die Prognose ab der ersten Rechnung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine MWST-Nummer und weisen die Steuer auf Ihren Rechnungen aus.
Effektiv oder Saldosteuersatz
Effektiv: Sie rechnen die auf Ausgangsrechnungen kassierte Steuer minus die auf Eingangsrechnungen bezahlte Vorsteuer ab. Genau, aber aufwendiger.
Saldosteuersatz: Sie wenden einen tieferen Branchensatz auf den Bruttoumsatz an und ziehen keine Vorsteuer ab. Weniger Rechnerei, meist gut für dienstleistungsstarke Betriebe mit wenig Materialaufwand.
Schon vorher vorbereiten
Behalten Sie den rollenden 12-Monats-Umsatz im Blick. Milchbüechli zeigt die Jahres- und Monatssummen laufend – so sehen Sie das Erreichen der Grenze kommen und geraten nicht in eine rückwirkende Steuerpflicht.
Quellen & weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.