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Verein · 6. Januar 2026 · 5 Min. Lesezeit

Buchhaltung für Vereinskassiere: das Milchbüechli im Verein

Die meisten Vereine dürfen einfach über Einnahmen und Ausgaben Buch führen. Was in die Jahresrechnung gehört und was die GV sehen will.

Als Kassierin oder Kassier führen Sie kein Unternehmen – aber die Grundregeln sind dieselben: vollständig, belegt und für die Revisoren nachvollziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vereine ohne Handelsregister- und Revisionspflicht führen einfache Buchhaltung.
  • Die Jahresrechnung zeigt Einnahmen, Ausgaben und das Vereinsvermögen.
  • Zwei Revisoren prüfen und beantragen der GV die Décharge.
  • Belege zehn Jahre aufbewahren, auch im Verein.

Was in die Jahresrechnung gehört

Erfassen Sie alle Mitgliederbeiträge, Spenden, Anlass-Einnahmen und Beiträge sowie sämtliche Ausgaben. Am Jahresende steht das Vereinsvermögen: Kassen- und Kontostand, allfällige Forderungen und Schulden.

Für die Generalversammlung

Die GV will einen klaren Vergleich: Rechnung gegen Budget, Vorjahr gegen aktuelles Jahr. Ein kurzer Kommentar zu grösseren Abweichungen erspart Diskussionen.

Rolle der Revisoren

Zwei von der GV gewählte Revisorinnen prüfen Belege und Bestände, bestätigen die Richtigkeit und beantragen die Entlastung des Vorstands. Geben Sie ihnen die Aufstellung und die Belege rechtzeitig – am besten als Export plus digitale Belegablage.

Quellen & weiterlesen

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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